Die Eigenzertifikation

CE ist ein Markenzeichen entsprechend den Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft. Für die Möbelbranche ist es derzeit noch nicht zugelassen.

Was garantiert es? CE wird direkt vom Hersteller angegeben und von ihm selbst an die von ihm hergestellte Ware angebracht. Es stützt sich folglich auf die Ehrlichkeit des Herstellers. Ohne dass seitens sonstiger bescheinigender Organe eine Prüfung erfolgt, erklärt der Hersteller, dass sein Produkt unter Einhaltung der vorgesehenen Sicherheitsbestimmungen der EWG-Richtlinien hergestellt worden ist. Folglich stellt es für den Verbraucher nur eine Teilgarantie dar. Es könnte z.B. geschehen, dass ein gründlicher Hersteller zwar die vom Markenzeichen vorgesehenen Sicherheitsvorschriften einhält; ein nicht gründlicher Hersteller das Markenzeichen aber für nicht den Normen entsprechende Produkte verwendet, auch wenn er damit dem Verbraucher Schäden verursachen könnte und strafrechtliche Folgen befürchten müsste.

Von wem wird es vergeben? Von keiner bescheinigenden Einrichtung. Es kann vom Hersteller, der sich die Bescheinigung ausstellt und die volle Verantwortung dafür übernimmt, frei verwendet werden.

Sind die Produkte in Zeitabständen Kontrollen unterworfen? Es sind keine Kontrollen vorgesehen. Der Staat führt eine allgemeine Kontrolle durch, die zur Einhaltung der Gesetze dient. Der verantwortungsvolle Hersteller kann außerdem freiwillig und ohne jegliche Verpflichtung auf eine Einrichtung zurückgreifen, die prüft, ob das Produkt den EWG-Richtlinien entspricht.


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