A - Zwischen Tisch und Wand oder einem anderen Element, welches den Bewegungsablauf „hemmt“, muss ein Mindestabstand von 120cm eingehalten werden. Dieser Abstand erlaubt es, ungehindert hinter einer am Tisch sitzenden Person zu gehen.
B - Zwischen Tischkante und Küchenmöbel muss ein Mindestabstand von 135cm eingeplant werden. So kann man ungehindert hinter einer am Tisch sitzenden Person arbeiten und z.B. Schubkästen öffnen. Bei einer Tiefe von 80cm, erhöht sich dieser Abstand um 15cm.
C - Der Abstand zwischen Arbeitsplatte und anderen davor stehenden Einrichtungselementen wird durch den Platzbedarf bestimmt, den eine Personen für ein ungestörtes Arbeiten benötigt, sowie den Platz, der für das Öffnen von Elektrogeräten oder Unterschränken gebraucht wird.
D - Vor dem Geschirrspüler muss 1m Platz für das Be- und Entladen eingeplant werden. Wenn sich davor eine Wand befindet, sollten weitere 70cm hinzugefügt werden, damit eine Person bei geöffnetem Geschirrspüler bequem vorbeigehen kann.
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